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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Kurse, Vorträge, Trainings und psychologische Beratung

Andrea Solleder Training & Consulting, Mühlstr. 3, 93086 Wörth a. d. Donau, Telefon: 0171 524 59 29,

E-Mail: consulting@andrea-solleder.de, Steuernummer: 244/275/05037

 

1. Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters Andrea Solleder Training & Consulting (Kurse, Vorträge, Trainings und psychologische Beratung) mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Kurse, Trainings, Vorträge und psychologische Beratung an. Der Veranstalter kann, je nach Art der Veranstaltung sowohl eine minimale als auch eine maximale Teilnehmerzahl vorgeben. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Beschreibung des Vertragsinhalts

Insbesondere gelten folgende Vereinbarungen:

-Zahlung der Teilnahme-/Beratungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

-Wird nicht fristgerecht gezahlt, hat der Veranstalter das Recht, die Reservierung zu stornieren und den Teilnehmerplatz/Beratungstermin anderweitig zu vergeben.

-Stornierungsbedingungen:

bis 4 Wochen vor der Veranstaltung/Beratung keine Kosten
< 4-1 Wochen vor der Veranstaltung 60 % der Kosten fällig
< 1 Woche vor der Veranstaltung 100 % der Kosten fällig

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1   Zunächst benötigt der Veranstalter die Teilnahmeerklärung des Teilnehmers. (Antrag auf Bestellung/Buchung). Die Teilnehmererklärung stellt ein Angebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese erfolgt mittels einer E-Mail (Vertragsbestätigung).

3.2   Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3.3   Die Buchungsbestätigung des Veranstalters ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Erfolgt keine Absprache bzw. anderweitige Übereinkunft zwischen Veranstalter und Teilnehmer werden bei Nicht-Teilnahme 100% der Teilnahmegebühr fällig.

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Teams, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände (z.B. Krankheitsfall, höhere Gewalt) nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Der Veranstalter erstattet dem Teilnehmer keinerlei weitere Kosten, sollten diese im Rahmen dieser Buchung dem Teilnehmer entstanden sein.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine Rechnung in Höhe der Teilnahmegebühr. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei nicht fristgerecht geleisteter Zahlung erlischt die Reservierung des Teilnehmerplatzes/Beratungstermins.

4.4   Der Veranstalter ist berechtigt Mahnschreiben Auslagen in Höhe von 5 EUR pro Schreiben zu berechnen.

4.5. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

4.6   Gemäß § 19 UstG Kleinunternehmerbesteuerung enthält die Rechnung des Veranstalters keine Mehrwertsteuer.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2   Der Kursleiter/Trainer/Referent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4   Vor der Veranstaltung muss der Kursleiter/Trainer/Referent des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.6   Veranstaltungen (Kurse, Trainings, Vorträge und Beratungen), gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Haftungsfreisetzung und Haftungsbeschränkung

8.1 Der Veranstalter übernimmt keine Garantie über den psychischen Gesundheitszustand nach der Teilnahme am Kurs, Vortrag, Training oder der psychologischen Beratung.

8.2 Im Falle der Beschädigung oder Zerstörung von fremden Sachen wird der Teilnehmer den Schaden dritten Personen ersetzen und den Veranstalter freistellen.

8.3 Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Kurs, Vortrag, Training oder einer psychologischen Beratung des Veranstalters stehen, gegenüber dem Veranstaltungsunternehmen Andrea Solleder Training & Consulting.

8.4 Die Haftsungsfreizeichnung bezieht sich nicht auf die Haftung für Schäden aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Handlung. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.